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Safe Holidays

Aktuelle Corona-Massnahmen in Österreich

3G BEI EINREISE UND IM URLAUB
Kinder unter 12 Jahren sind von der 3G-Regel ausgenommen. Personen über 12 Jahren benötigen für die Einreise nach Österreich sowie für Ihren Aufenthalt in Tourismusbetrieben:

• eine vollständige Impfung, oder
• einen gültigen Nachweis über eine überstandene Covid-19 Infektion, oder
• einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden), oder
• einen negativen Antigentest (nicht älter als 24 Stunden).

Ab 05.03.2022 benötigen Sie nur noch bei Einreise einen Nachweis.

WER GILT ALS GEIMPFT ODER GENESEN?
Als vollständig geimpft gilt man
• bei einer doppelten Impfung: ab dem Tag der Zweitimpfung bzw. Booster-Impfung
• bei Johnson & Johnson: ab dem 22. Tag nach der Impfung


Bitte beachten Sie die Gültigkeitsdauer der Nachweise:
• 2-fach geimpft ODER genesen + 1 Impfung: gilt für 180 Tage (Personen unter 18 Jahren: 210 Tage)
• Achtung: Für die Einreise sind 270 Tage zulässig. Wir dürfen Ihnen jedoch nur eine Unterkunft gewähren, wenn Ihr Nachweis nicht älter als 180 Tage ist.
• Booster bzw. 3-fach geimpft ODER genesen + 2 Impfungen: gilt für 270 Tage


Genesene benötigen
• ein Genesungszertifikat,
• eine ärztliche Bestätigung über eine überstandene Infektion (muss mittels PCR-Test abgesichert sein), oder einen Absonderungsbescheid.
• Gültigkeit: 180 Tage


KEIN NACHWEIS MEHR FÜR DIE DAUER IHRES URLAUBS
Mit 05.03.2022 werden alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Ausnahme: FFP2-Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften des täglichen Bedarfs (z.B. Supermarkt, Post, Bank, Apotheke)
• Kinder bis 5 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit
• Kinder von 6 bis 13 Jahren dürfen statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen
• ab 14 Jahren ist eine FFP2-Maske zu tragen
Bitte beachten Sie: Für die Einreise nach Österreich benötigen Sie nach wie vor einen Nachweis, siehe weiter oben 3G bei Einreise und im Urlaub

WEITERE MASSNAHMEN
Registrierungspflicht in unseren Resorts: Wie bereits vor der Pandemie gilt in allen unseren ALPS RESORTS eine Registrierungspflicht. Mithilfe unseres Online Check-ins funktioniert das bereits vor Anreise ganz unkompliziert. Die Wartezeiten beim üblichen Check-in entfallen dadurch und Sie können Ihr Appartement oder Chalet noch schneller beziehen.
Mindestabstand von zwei Metern: Zu anderen Gästegruppen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. In unseren weitläufigen Ferienresorts stellt dies glücklicherweise jedoch keine Herausforderung dar.
FFP2-Maskenpflicht bis 04.03.2022: In allen öffentlichen, geschlossenen Räumen sowie im Freien, wenn der Mindestabstand von zwei Metern zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden kann.
Sie fühlen sich trotz aller eingehaltenen Sicherheitsmaßnahmen im Laufe Ihres Urlaubs unwohl? Kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch unsere Rezeption und bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Das Team vor Ort weiß, was zu tun ist und unterstützen Sie gerne.

GELD-ZURÜCK-GARANTIE
Falls für die Dauer Ihres gebuchten Reisezeitraums ein Lockdown mit Beherbergungsverbot verordnet wird, erhalten Sie selbstverständlich Ihr Geld zurück und können den Urlaub kostenlos umbuchen oder stornieren. Andernfalls gelten unsere allgemeinen Stornorichtlinien.
Mit dieser Maßnahme möchten wir zumindest bei der Urlaubsbuchung das Risiko minimieren. Außerdem bietet ein Urlaub im Ferienhaus derzeit die "mit Abstand" beste und sicherste Urlaubs-Möglicheit. Flexibilität & Freiheit und ausreichend Platz & Privatsphäre werden während Ihres Aufenthalts im Alpendorf Dachstein West großgeschrieben.

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